Gemäß § 3 Abs. 1 Zi 15 des Einkommensteuergesetzes kann jeder Arbeitgeber 300 €/Jahr steuer- und lohnnebenkostenfrei für beide Seiten in die Zukunftsicherung seiner ArbeitnehmerInnen investieren. Somit erhalten die ArbeitnehmerInnen Firmengeld sozusagen Brutto für Netto über den Umweg eines Sparvertrages ausbezahlt. Es fallen auf beiden Seiten keine Lohnnebenkosten an, die EURO 300,- sind Betriebsausgabe und am Ende der Sparzeit stehen sie den ArbeitnehmerInnen steuerfrei zur Verfügung.
Seit einiger Zeit erlaubt der Gesetzgeber auch, bis € 300,- jährlich des bestehenden Bezuges in ein Vorsorgemodel einzuzahlen. Das bedeutet, dass der Staat dieses Vorsorgemodell zwischen € 109,44 bis € 150 jährlich unterstützt.
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