Zukunftssicherung

Gemäß § 3 Abs. 1 Zi 15 des Einkommensteuergesetzes kann jeder Arbeitgeber 300 €/Jahr steuer- und lohnnebenkostenfrei für beide Seiten in die Zukunftsicherung seiner ArbeitnehmerInnen investieren. Somit erhalten die ArbeitnehmerInnen Firmengeld sozusagen Brutto für Netto über den Umweg eines Sparvertrages ausbezahlt. Es fallen auf beiden Seiten keine Lohnnebenkosten an, die EURO 300,- sind Betriebsausgabe und am Ende der Sparzeit stehen sie den ArbeitnehmerInnen steuerfrei zur Verfügung.

Seit einiger Zeit erlaubt der Gesetzgeber auch, bis Euro 300,- des bestehenden Bezuges in so ein Model einzuzahlen.

Der große Vorteil dieses Modells ist eine staatliche Förderung je nach Einkommenshöhe von 36,5% bis 50%! Das bedeutet, dass der Staat bei einer Sparprämie in Höhe von € 25,- zwischen € 9,12 bis € 12,50 zuzahlt.

Tipp vom Experten:
Bei der Zukunftssicherung handelt es sich um die vom Staat am besten geförderte Sparform! Das sollte man sich auf keinen Fall entgehen lassen!

 

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